Die folgenden zehn Artikel sind der Erklärung der International Planned Parenthood Federation (IPPF, GB 2009, dt. Übersetzung) entnommen. Sie wurden in mehrjähriger und weltweit vernetzter Zusammenarbeit verfasst und stellen rechtliche Leitlinien für die sexuellen Menschenrechte dar. Gleichzeitig drücken sie das Selbstverständnis unserer Arbeit als Centrum für sexuelle Gesundheit (CSG) und Aidshilfe aus. Sie sind verbindlich für jede Form der sexuellen Präventionsarbeit.
Artikel 1
Das Recht auf Gleichstellung, gleichen Schutz durch das Gesetz und Freiheit von allen Formen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Sexualität und Gender.
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie müssen den gleichen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Sexualität, Geschlecht oder Gender in Anspruch nehmen können.
Artikel 2
Das Recht auf Partizipation, unabhängig von Geschlecht, Sexualität und Gender.
Alle Menschen haben Anspruch auf Rahmenbedingungen, die eine aktive, freie und sinnvolle Partizipation an der Entwicklung auf ziviler, ökonomischer, sozialer, regionaler und internationaler Ebene ermöglichen. Durch diese Partizipation wird dazu beigetragen, dass Menschenrechte und Grundfreiheiten verwirklicht werden können.
Artikel 3
Die Rechte auf Leben, Freiheit, Sicherheit der Person und körperliche Unversehrtheit.
Alle Menschen haben das Recht auf Leben und Freiheit sowie das Recht, frei von Folter oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung zu sein. Sie dürfen insbesondere nicht aufgrund von Geschlecht, Gender-Identität, sexueller Orientierung, Familienstand, sexueller Entwicklung, tatsächlichem oder unterstelltem Sexualverhalten oder HIV/AIDS-Status diskriminiert werden. Alle Menschen haben das Recht, ihre Sexualität frei von Gewalt oder Zwang auszuüben.
Artikel 4
Das Recht auf Privatsphäre.
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in seine Privatsphäre, Familie, Wohnung, Papiere oder Korrespondenz ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat das Recht auf Privatsphäre, die für die sexuelle Selbstbestimmung unerlässlich ist.
Artikel 5
Das Recht auf persönliche Selbstbestimmung und Anerkennung vor dem Gesetz.
Alle Menschen haben das Recht auf Anerkennung vor dem Gesetz und auf sexuelle Freiheit. Dazu gehört die Möglichkeit, sexualitätsbezogene Angelegenheiten zu kontrollieren und frei darüber zu entscheiden. Alle Menschen haben das Recht, ihre Sexualpartner*innen frei zu wählen und ihre sexuellen Bedürfnisse und Wünsche auszuleben. Dies soll im Rahmen der Nichtdiskriminierung und unter Achtung der Rechte anderer sowie der sich entwickelnden Fähigkeit des Kindes geschehen.
Artikel 6
Das Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit sowie auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.
Alle Menschen haben das Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit sowie auf freie Meinungsäußerung in Bezug auf Sexualität, sexuelle Orientierung, Gender-Identität und sexuelle Rechte. Dies muss ohne willkürliche Einmischung oder Einschränkung durch kulturelle Überzeugungen, politische Ideologien oder diskriminierende Auffassungen von öffentlicher Ordnung, Moral, Gesundheit oder Sicherheit möglich sein.
Artikel 7
Das Recht auf Gesundheit und das Recht, am wissenschaftlichen Fortschritt teilzuhaben.
Alle Menschen haben das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit. Dies umfasst wesentliche Gesundheitsdeterminanten sowie den Zugang zu sexueller Gesundheitsvorsorge einschließlich Prävention, Diagnose und Behandlung von sexuell übertragbaren Infektionen und anderen sexuellen Gesundheitsproblemen.
Artikel 8
Das Recht auf Bildung und Information.
Alle Menschen haben gleichberechtigt das Recht auf Bildung und Information. Dazu gehört der Zugang zu umfassender Sexualerziehung und Informationen, die notwendig sind, um vollständige Bürgerrechte und Gleichstellung im privaten, öffentlichen und politischen Bereich wahrzunehmen.
Artikel 9
Das Recht auf freie Entscheidung über Ehe und Familiengründung.
Alle Menschen haben das Recht, sich frei für oder gegen die Ehe sowie für oder gegen die Gründung und Planung einer Familie zu entscheiden. Sie dürfen eigenverantwortlich über Zeitpunkt, Anzahl und Altersabstände ihrer Kinder bestimmen. Gesetze und politische Maßnahmen sollen die Vielfalt unterschiedlicher Familienformen anerkennen, auch solche, die nicht auf Abstammung oder Eheschließung beruhen.
Artikel 10
Das Recht auf Rechenschaftspflicht und Entschädigung.
Alle Menschen haben das Recht auf wirksame, angemessene und zugängliche Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer sexuellen Rechte. Dazu gehört das Recht, Verstöße zu überwachen, Zugang zu Rechtsmitteln zu erhalten und vollständige Wiedergutmachung durch Entschädigung, Rehabilitation und Garantie der Nichtwiederholung zu verlangen.
Sexuelle Rechte sind universale Grund- und Menschenrechte.
Erklärung der sexuellen Menschenrechte
Jeder Mensch sollte in Freiheit leben und sich individuell ausdrücken können. Doch dies ist nicht überall Realität. Die International Planned Parenthood Federation (IPPF) setzt sich als weltweite Bewegung nationaler Nichtregierungs-organisationen dafür ein, dass Menschen selbstbestimmt über ihre Sexualität und Fortpflanzung entscheiden können. Besonders wichtig ist ihr dabei, Diskriminierung und Ungleichheit aufgrund von Geschlecht und Sexualität zu bekämpfen.
Sexualität ist ein wesentlicher Bestandteil der Persönlichkeit. Die Lust auf Sex ist grundsätzlich positiv und kann vielfältig ausgedrückt werden. Dabei ist zu respektieren, dass jede*r eine individuelle Sexualbiografie hat und manche Menschen keinen Sex möchten. Jede Person muss ihre Sexualität frei von Diskriminierung, Zwang und Unterdrückung leben dürfen – unabhängig davon, ob Sex praktiziert wird oder der Fortpflanzung dient.
Besonders marginalisierte Gruppen wie junge und ältere Menschen, queere Personen, Trans-Personen, Sexarbeiter*-innen, Frauen und Mädchen benötigen besonderen Schutz vor Diskriminierung und Gewalt. Die sexuellen Menschenrechte verbinden Freiheit mit Selbstbestimmung und Schutz anderer. Sie verfolgen einen demokratischen Anspruch und setzen sich für öffentliche sowie individuelle Gesundheit ein. Der Kinder- und Jugendschutz hat dabei höchste Priorität.
International Planned Parenthood Federation (IPPF), Mai 2008 (Deutsche Version, September 2009)